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Aber lesen Sie gerne, was dort bereits steht. Vielleicht kann das schon ein paar Fragen beantworten.
Aber lesen Sie gerne, was dort bereits steht. Vielleicht kann das schon ein paar Fragen beantworten.
In allen Bereichen unseres Lebens hat der Corona-Virus bzw. der Virus Covid-19 und seine Mutanten Raum bekommen.
So trifft es natürlich die Kinder- und Jugendarbeit in unseren drei Kirchengemeinden.
Hier finden Sie nun Informationen zum Umgang mit dem CoronaVirus in unserer Gemeindlichen Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen.
Für diesen Bereich ist es erstmal wichtig zu unterscheiden, dass es sich bei allen Angeboten um die eines öffentlichen Trägers handelt und nicht um Private zusammenkünfte. Das sollte eigentlich klar sein aber ich möchte das nocheinmal bestärken. Infolge dessen sind die Regeln, an die man sich halten muss, "lockerer" als die im Privaten Umfeld. Dabei sind Angebote aber an einige Bedingungen geknüpft. Zu Hause hat wohl keiner ein Hygienekonzept, dass den Besuchsverkehr regelt.
Die Regelungen finden außerdem in verschiedenen Ebenen statt.
Zu aller Erst gilt die Verordnung der Bundesregierung. Dabei kann es Vorkommen, das schon zum Teil die verschiedenen Bundesländer eigene Regeln bekommen.
Diese können dann Verschärft werden durch die Verordnungen des landes Niedersachsen aber nicht lockerer gemacht werden.
Und genauso kann die des Landkreises Leer wiederum diese verschärfen aber nicht lockern. Das passiert dann in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises.
Dieser Rahmen bildet die Gesetzlichen Rahmenbedingungen. Danach folgen für unsere Kirchengemeinden die "Handlungsempfehlungen der Hannoverschen Landeskirche".
An diese kann man sich halten, muss man aber nicht.
Und für die Jugendarbeit speziell noch die "Handlungsempfehlungen des Landesjugendringes". Auch die Landeskirche verweist, im Fachbereich Jugendarbeit, auf diese Empfehlungen.
Das letzte Wort bei all diesen Dingen liegt für unsere Gemeinden bei unseren drei Kirchenvorständen.
Und es wurde beschlossen, dass sich jede Veranstaltung an die Tagesaktuellen, gesetzlichen Rahmenbedingungen zu halten hat.
Auf Ebene der Bundesregierung: (Aus dem Bund Länder Beschluss vom 10. Februar 2021)
Das ist alles was in den Bereich der Kirchlichen Arbeit für Kinder und Jugendliche hineinfällt. Den aktuellen Bund-Länder Beschluss finden sie HIER.
Auf Ebene des Landes Niedersachsen: (Aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30.10.2020 mit Nachrägen akt. gültig bis 7. März)
Das sind die Regeln des landes Niedersachsen betreffend der Jugendarbeit in unseren Gemeinden. Die Niedersächsische Verordnung finden Sie HIER.
Das ist das schon das Ende der gesetzlichen Verordnungen zu Corona betreffend der Jugendarbeit. D.h. Es dürfte sich eine Jugendgruppe nach §11 SGB VIII, ganz normal Treffen. Ohne Abstand, ohne Maske, ohne Beschränkung in der Personenzahl. Aber ist das Verantwortungsbewusst? Unter hohen Fallenzahlen auf keinen Fall. Daher halten wir uns an die Empfehlungen von Experten auch wenn wir es anders machen könnten. Dazu folgen die Handlungsempfehlungen für diesen Fachbereich.
Die aktuellen Handlungsempfehlungen der Landeskirche gibt es HIER.
Auch diese sind Tagesaktuell zu betrachten- Stand: 28.02.2021
Zur Kinder- und Jugendarbeit gibt es mittlerweile auch eien gesonderte Handlungsempfehlung. Diese ist HIER zu finden.
Zusammengefasst in wichtigen Punkten; Es wird empfohlen:
Jugend:
Kinder:
Konfirmand*innen:
Das sind alle Empfehlungen, die unsere Landeskirche für diesen Fachbereich gibt. Sie dienen als Wegweiser für die Arbeit vor Ort und es wird sich von den Veranstaltern, von Aktionen in unseren Gemeinden, auch daran Orientiert.