Sonstiges
- Für die Freizeit gibt es rechtzeitig einen Informationsbrief mit Einzelheiten zur Freizeit und einem Termin für ein Vorbereitungstreffen.
- Das Gewicht für das Reisegepäck soll 15 kg nicht überschreiten.
- Die Teilnehmenden der Freizeit sind im Rahmen eines Sammelvertrages durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung geschützt. Wir übernehmen keine Haftung bei selbstverschuldeten Schadensfällen.
- Auf der Freizeit werden evtl. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen angefertigt. Sie können für Dokumentations- und Werbezwecke der Kirchengemeinde veröffentlicht werden.
- Für die Organisation der Maßnahme werden die angegebenen Daten elektronisch gespeichert. Diese werden nicht kommerziell genutzt. Um öffentliche Zuschüsse (z.B. von Kirchengemeinden) zu bekommen und die Freizeitpreise niedrig zu halten, müssen einige Daten an öffentliche Stellen und Zuschussgeber weitergegeben werden.
- Die Freizeiten werden sorgfältig und ohne Gewinnabsicht kalkuliert, um die Preise möglichst gering zu halten. Sollten nach der Schlussabrechnung der Freizeiten unerwartet Überschüsse entstanden sein, werden diese für weitere Freizeitmaßnahmen verwendet.
- Ist ein Teilnehmer Nichtschwimmer oder hat er körperliche Leiden, auf die Rücksicht genommen werden muss, so muss dies der Freizeitleitung schriftlich mitgeteilt werden. Am Informationsabend wird jedem Teilnehmenden ein Freizeitpass ausgehändigt. In diesem Pass werden Kontaktdaten der Eltern für die betreffende Reisezeit eingetragen und unterschrieben. So ist gewährleistet, dass die Eltern im Notfall kontaktiert werden können.