Weihnachten in der Matthäikirche Bingum

Weihnachtsschmuck in der Bingumer Kirche
Bingumer Krippenspiel

Fensterschmuck - Kirche Bingum

Das Licht leuchtet in der Dunkelheit

Reisebedingungen

Grundsätzliches

Während der Freizeit leben wir in einer christlichen Gemeinschaft, in der wir versuchen, rücksichtsvoll und wertschätzend miteinander umzugehen. Dazu zählt auch die Teilnahme an den von den Mitarbeitenden vorbereiteten Programmen. Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie den Vorgaben der Freizeitleitung, was den ordnungsgemäßen Ablauf der Maßnahme betrifft, Folge leisten. Die Teilnahmebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt und gelten als vertragliche Vereinbarung zwischen Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten und der ev. luth. Matthäigemeinde Bingum als Veranstalter.

Anmeldung und Vertragsschluss/ Überweisung

Die Anmeldung wird schriftlich bestätigt bzw. ist bei persönlicher Anmeldung mit der Übergabe der Anmeldung bestätigt. Mit der Bestätigung gilt die Anmeldung als verbindlich, kommt der Reisevertrag zu Stande und wird eine Anzahlungssumme in Höhe von 70,-€ sofort fällig (steht auch nochmal in dem Bestätigungsbrief). Die Anzahlung ist unter Angabe des Namens des Teilnehmenden und dem Stichwort“ Sommerfreizeit Bingum“ auf das Konto der Kirchengemeinde zu überweisen. Der volle Freizeitbetrag ist bis 5 Wochen vor Ferienbeginn (zum 5. Juni 2023) zu überweisen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Freizeit.

Der Freizeitpreis kann im Einzelfall auf Nachfrage ermäßigt werden. Bitte wenden sie sich hierzu an das Pfarramt der Matthäigemeinde.
Der Freizeitpreis kann nicht anteilig erstattet werden, wenn Teilnehmende einzelne Leistungen, die im Rahmen der Freizeit angeboten werden aus Gründen, die in der Person liegen, nicht in Anspruch genommen haben.

Zur Anmeldung per Webformular oder über den Flyer

Kontoverbindung

Kontoinhaber: Kirchenamt Leer
bei der Sparkasse LeerWittmund


IBAN: DE16 2855 0000 0006 8116 08  BIC: BRLADE21LER
Kennwort "151145-FRZ-2023 HoltgasteBingum - Paddelfreizeit", Name des Teilnehmers

Rücktritt durch den Freizeitteilnehmer, Ersatzpersonen

Die Teilnehmenden können jederzeit vor Beginn der Freizeit von der Reise zurücktreten. Bei Rücktritt behalten wir eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von 25 Euro ein bzw. wird diese fällig. Bei Absage in den folgenden genannten Fristen werden die jeweils genannten Beträge als Kostenbeteiligung einbehalten:

Bis 50. Tag vor Beginn der Anzahlungsbetrag

49. Tag bis 30. Tag vor Beginn 50% des Freizeitpreises

29. Tag bis 15. Tag vor Beginn 75% des Freizeitpreises

14. Tag bis 4. Tag vor Beginn 90% des Freizeitpreises

3. Tag bis zum Tag der Abreise 100% des Freizeitpreises

Ausnahme: Wenn eine Ersatzperson benannt wird, wird bei Eingang der Zahlung der Ersatzperson der volle Freizeitpreis (abzüglich der Storno- und Bearbeitungsgebühr) erstattet. Wir weisen auf die Absicherungen über eine Reiserücktrittskostenversicherung hin (Reisebüro, Banken…).

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Die Absage der Freizeit kann bis zu 14 Tage vor Beginn durch den Veranstalter erfolgen, falls die wirtschaftlich notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder falls äußere Bedingungen die Durchführung der Freizeit verhindern. Die eingegangenen Zahlungen werden bei Absage in voller Höhe zurückgezahlt. Jeder weitere Anspruch gegenüber dem Veranstalter ist ausgeschlossen.

Die Freizeitleitung ist berechtigt, Teilnehmende von der Freizeit auszuschließen, wenn diese ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stören oder beharrlich gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des Veranstalters bzw. gegen die Weisungen der Freizeitleitung verstoßen. Die Freizeitleitung ist in diesen Fällen berechtigt, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, auf deren Kosten die Rückreise zu veranlassen,.

Der Veranstalter behält sich den vollen Anspruch auf den Freizeitpreis vor. Die vom Freizeitveranstalter eingesetzten Freizeitleiter/innen sind ausdrücklich bevollmächtigt, dessen Interessen in diesen Fällen wahrzunehmen.

Sonstiges

- Für die Freizeit gibt es rechtzeitig einen Informationsbrief mit Einzelheiten zur Freizeit und einem Termin für ein Vorbereitungstreffen.

- Das Gewicht für das Reisegepäck soll 15 kg nicht überschreiten.

- Die Teilnehmenden der Freizeit sind im Rahmen eines Sammelvertrages durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung geschützt. Wir übernehmen keine Haftung bei selbstverschuldeten Schadensfällen.

- Auf der Freizeit werden evtl. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen angefertigt. Sie können für Dokumentations- und Werbezwecke der Kirchengemeinde veröffentlicht werden.

- Für die Organisation der Maßnahme werden die angegebenen Daten elektronisch gespeichert. Diese werden nicht kommerziell genutzt. Um öffentliche Zuschüsse (z.B. von Kirchengemeinden) zu bekommen und die Freizeitpreise niedrig zu halten, müssen einige Daten an öffentliche Stellen und Zuschussgeber weitergegeben werden.

- Die Freizeiten werden sorgfältig und ohne Gewinnabsicht kalkuliert, um die Preise möglichst gering zu halten. Sollten nach der Schlussabrechnung der Freizeiten unerwartet Überschüsse entstanden sein, werden diese für weitere Freizeitmaßnahmen verwendet.

- Ist ein Teilnehmer Nichtschwimmer oder hat er körperliche Leiden, auf die Rücksicht genommen werden muss, so muss dies der Freizeitleitung schriftlich mitgeteilt werden. Am Informationsabend wird jedem Teilnehmenden ein Freizeitpass ausgehändigt. In diesem Pass werden Kontaktdaten der Eltern für die betreffende Reisezeit eingetragen und unterschrieben. So ist gewährleistet, dass die Eltern im Notfall kontaktiert werden können.